Europäische Strategie für Kunststoffe

Förderung der Kreislaufwirtschaft

Am 16. Januar 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission die „Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“.

Sie verlangt von allen Mitgliedstaaten, bis 2025 50% und bis 2030 55% aller Kunststoffverpackungsabfälle wiederzuverwenden und zu recyceln.

Die Richtlinie (EU) 2018/852 gilt ab dem 4. Juli 2018 und muss in den EU-Ländern bis zum 5. Juli 2020 Gesetz werden.

Erläuterung der Richtlinie

Die wichtigsten Punkte, die nicht vergessen werden dürfen
Die Richtlinie 94/62/EG legt EU-Vorschriften für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen fest.

Die Richtlinie (EU) 2018/852 ändert die Richtlinie 94/62/EG und enthält aktualisierte Maßnahmen, die darauf abzielen:

  • Verhinderung der Produktion von Verpackungsabfällen

  • Förderung der Wiederverwendung, des Recyclings und anderer Formen der Verwertung anstelle ihrer endgültigen Beseitigung, um so zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beizutragen

Die Richtlinie 94/62/EG zielt darauf ab:

Wie geht es weiter?

Lebensmittel immer sicher aufbewahren

Die EU-Länder müssen sich bemühen, die Anforderungen der Richtlinie zu ratifizieren und dabei die für jede Art von Verpackungsmaterial auferlegten Ziele zu berücksichtigen. Die für den 31. Dezember 2025 festgelegten Ziele verlangen, dass mindestens 65 Gewichtsprozent aller Verpackungen recycelt werden.

Das Recyclingziel für Kunststoffverpackungen bis 2025 beträgt 50%.

Bis zum 31. Dezember 2030 müssen mindestens 70% der Verpackungen wiederverwertet werden. Darüber hinaus sollten die EU-Länder eine Zunahme der auf den Markt gebrachten wiederverwendbaren Verpackungen und Systeme zur Wiederverwendung von Verpackungen fördern, ohne die Lebensmittelsicherheit zu gefährden.

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