Erläuterung der Richtlinie
Die wichtigsten Punkte, die nicht vergessen werden dürfen
Die Richtlinie 94/62/EG legt EU-Vorschriften für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen fest.
Die Richtlinie (EU) 2018/852 ändert die Richtlinie 94/62/EG und enthält aktualisierte Maßnahmen, die darauf abzielen:
Verhinderung der Produktion von Verpackungsabfällen
Förderung der Wiederverwendung, des Recyclings und anderer Formen der Verwertung anstelle ihrer endgültigen Beseitigung, um so zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beizutragen